EEG-Vergütung

Die EEG-Vergütung ist die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie regelt, wie Betreiber von Photovoltaikanlagen für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom bezahlt werden. Ziel der EEG-Vergütung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiv zu machen und Investitionen in saubere Energie zu fördern.

Grundprinzip

Betreiber einer PV-Anlage können den erzeugten Strom entweder selbst verbrauchen oder in das öffentliche Netz einspeisen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten sie eine gesetzlich garantierte Vergütung vom Netzbetreiber. Diese Vergütung ist in der Regel über einen Zeitraum von **20 Jahren** festgeschrieben und wird durch das **Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)** bestimmt.

Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und der Installationsart (Dachanlage oder Freifläche) ab.

EEG-Vergütung in der Praxis

  • Dachanlagen bis 10 kWp: erhalten die höchste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde.
  • Anlagen bis 100 kWp: profitieren von einer etwas reduzierten, aber weiterhin attraktiven Vergütung.
  • Großanlagen und Freiflächenanlagen: nehmen häufig an Ausschreibungen teil, in denen sich die Vergütungshöhe über den Wettbewerb ergibt.

Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst, um technologische Entwicklungen und Marktpreise zu berücksichtigen.

Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Betreiber können sich entscheiden, ob sie ihren Strom vollständig einspeisen oder selbst verbrauchen. Eigenverbrauch spart den teuren Netzstrombezug und ist oft wirtschaftlicher als die reine Einspeisung. Dennoch bleibt die EEG-Vergütung attraktiv, da sie langfristig stabile Einnahmen sichert und die Investition kalkulierbar macht.

Viele Betriebe nutzen heute eine Kombination aus **Eigenverbrauch** und **Teileinspeisung**: Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und über das EEG vergütet.

Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe

Für landwirtschaftliche Betriebe ist die EEG-Vergütung oft der Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien. Sie ermöglicht, Dachflächen wirtschaftlich zu nutzen, Investitionen planbar zu finanzieren und langfristig zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Besonders interessant sind Hybridanlagen, die durch Kombination von PV-Modulen und Batteriespeichern eine flexible Nutzung von Eigenverbrauch und Einspeisung ermöglichen.

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Berechnung und Auszahlung

Die Auszahlung der EEG-Vergütung erfolgt über den zuständigen Netzbetreiber. Grundlage ist die gemessene Einspeisemenge, die über den Einspeisezähler erfasst wird. Der Betreiber erhält monatlich oder quartalsweise eine Gutschrift auf Basis des aktuellen Vergütungssatzes.

Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer kann der erzeugte Strom weiterhin selbst genutzt oder über alternative Modelle (z. B. Direktvermarktung) verkauft werden.

Förderhöhe und aktuelle Entwicklungen

Die Höhe der EEG-Vergütung wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sinken die Vergütungssätze tendenziell, während der Eigenverbrauch und die Kombination mit Speichern immer wichtiger werden. Trotzdem bleibt die EEG-Vergütung eine sichere Grundlage für langfristige Energieprojekte.

Fazit

Die EEG-Vergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende. Sie schafft finanzielle Sicherheit, fördert Investitionen in Photovoltaikanlagen und macht erneuerbare Energie für landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich attraktiv.
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