Die Haftungsfreistellung bezeichnet die teilweise Übernahme des Kreditrisikos durch ein Förderinstitut – in der Regel zugunsten der Hausbank, die den Kredit an den Endkunden vergibt. Sie ist ein zentrales Instrument der Förderkreditprogramme und soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Landwirten und Energiebetreibern den Zugang zu Finanzierung erleichtern.
Funktionsweise der Haftungsfreistellung
Wenn ein Landwirt oder Betreiber ein Bankdarlehen über ein Förderprogramm aufnimmt, trägt normalerweise die Hausbank das volle Risiko bei einem Kreditausfall. Durch die Haftungsfreistellung übernimmt jedoch das jeweilige Förderinstitut – z. B. die KfW oder die Landwirtschaftliche Rentenbank – einen definierten Prozentsatz des Risikos. Die Hausbank haftet somit nur noch für den verbleibenden Teil des Kreditbetrags.
Üblich sind Haftungsfreistellungen zwischen 50 % und 80 % der Kreditsumme. Dadurch sinkt das Risiko für die Bank, was wiederum die Kreditvergabe erleichtert – insbesondere bei innovativen oder kapitalintensiven Projekten.
Beispiel
Ein Landwirt beantragt über seine Hausbank ein Förderdarlehen von 500.000 € zur Finanzierung einer Biogasanlage. Das Förderinstitut übernimmt im Rahmen einer 70%-Haftungsfreistellung das Risiko für 350.000 €. Die Hausbank trägt somit nur das Ausfallrisiko für die verbleibenden 150.000 € – und kann den Kredit zu günstigeren Konditionen vergeben.
Vorteile der Haftungsfreistellung
- Erleichtert die Kreditvergabe bei risikoreichen oder innovativen Projekten
- Verbessert die Finanzierungschancen für Landwirte und kleine Betriebe
- Reduziert das Risiko der Hausbank
- Führt oft zu günstigeren Zinssätzen und längeren Laufzeiten
- Unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit
Bedeutung für landwirtschaftliche Energieprojekte
Gerade bei Projekten mit hohen Investitionskosten wie Photovoltaik-Anlagen, Biogasanlagen oder Batteriespeichern kann die Haftungsfreistellung entscheidend sein. Sie verbessert die Finanzierbarkeit, ohne dass zusätzliche Sicherheiten wie eine Grundschuld in voller Höhe erforderlich sind. Förderbanken übernehmen hier eine Schlüsselfunktion, um Investitionen im ländlichen Raum zu ermöglichen.
Förderinstitute mit Haftungsfreistellung
- KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau: Bietet Haftungsfreistellungen im Rahmen von Programmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
- Landwirtschaftliche Rentenbank – Förderbank für Agrar- und Forstwirtschaft mit speziellen Programmen für Landwirte und Bioenergieprojekte.
- Landesförderbanken – Regionale Institute mit ergänzenden Haftungsfreistellungsprogrammen.
Voraussetzungen
Die Haftungsfreistellung wird nur im Rahmen bestimmter Förderprogramme gewährt. Voraussetzung ist in der Regel ein tragfähiges Betriebskonzept und eine positive Bonitätsprüfung. Die Hausbank prüft das Projekt und stellt den Antrag beim Förderinstitut.
Fazit
Die Haftungsfreistellung ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument zur Förderung von Investitionen in Landwirtschaft und erneuerbare Energien.
Sie erleichtert die Kreditvergabe, senkt Risiken für Banken und macht nachhaltige Projekte auch bei begrenzten Sicherheiten realisierbar.
Jetzt Beratung anfordern und prüfen, ob Ihr Projekt von einer Haftungsfreistellung profitieren kann.