Eine Kreditgarantie ist eine Haftungsübernahme durch öffentliche Einrichtungen, Förderbanken oder Versicherer für einen Teil oder die gesamte Kreditsumme. Sie schützt die kreditgebende Bank vor Zahlungsausfällen und verbessert gleichzeitig die Finanzierungschancen für Kreditnehmer – etwa Landwirte, Energiebetreiber oder Projektgesellschaften im Bereich erneuerbare Energien.
Ziel und Zweck der Kreditgarantie
Kreditgarantien dienen dazu, Finanzierungen abzusichern und Investitionen zu erleichtern, insbesondere wenn nur begrenzte Sicherheiten vorhanden sind. Sie reduzieren das Risiko für die Bank, ohne dass der Kreditnehmer zusätzliche Vermögenswerte verpfänden muss. Dadurch werden Investitionen in nachhaltige oder innovative Projekte realisierbar, die andernfalls an fehlender Bonität oder Sicherheiten scheitern könnten.
Funktionsweise
Bei einer Kreditgarantie übernimmt eine Garantieinstitution (z. B. Bürgschaftsbank oder Förderinstitut) einen Teil des Ausfallrisikos gegenüber der kreditgebenden Bank. Kommt es zu einem Kreditausfall, trägt die Garantiegeberin den garantierten Anteil der Restschuld. Der Kreditnehmer bleibt dennoch grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet, profitiert aber von erleichtertem Kreditzugang und besseren Konditionen.
Beispiel
Ein Landwirt möchte eine Biogasanlage mit einem Investitionsvolumen von 1 Mio. € errichten. Die Hausbank verlangt Sicherheiten im Wert von 700.000 €, die der Landwirt nicht vollständig aufbringen kann. Eine Bürgschaftsbank übernimmt eine Kreditgarantie über 500.000 € (50 % des Darlehensbetrags). Damit ist das Risiko der Bank abgesichert, und der Kredit kann bewilligt werden.
Arten von Kreditgarantien
- Teilgarantie: Absicherung eines bestimmten Prozentsatzes der Kreditsumme (z. B. 50–80 %).
- Vollgarantie: Übernahme des gesamten Kreditrisikos durch den Garantiegeber – meist nur bei staatlich gestützten Programmen.
- Ausfallbürgschaft: Bürgschaft, die bei tatsächlichem Zahlungsausfall greift.
Wichtige Garantiegeber
- Bürgschaftsbanken der Länder: Öffentliche Institute, die Garantien für mittelständische Betriebe und Landwirte übernehmen.
- KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank: Förderbanken, die in Kombination mit Haftungsfreistellungen oder Förderkrediten Garantien bieten.
- Euler Hermes / PwC: Private Kreditversicherer mit Garantielösungen für Export- oder Großprojekte.
Vorteile für Kreditnehmer
- Erleichterter Zugang zu Bankfinanzierungen
- Reduziertes Risiko für die kreditgebende Bank
- Günstigere Zinskonditionen durch Risikominderung
- Keine oder geringere zusätzliche Sicherheiten notwendig
- Förderung nachhaltiger Investitionen in Landwirtschaft und Energie
Zusammenhang mit Haftungsfreistellung
Eine Haftungsfreistellung ähnelt der Kreditgarantie, unterscheidet sich aber im Mechanismus: Bei der Haftungsfreistellung übernimmt das Förderinstitut direkt gegenüber der Hausbank einen Teil des Risikos, während bei einer Kreditgarantie ein Dritter – etwa eine Bürgschaftsbank – als zusätzlicher Sicherungsgeber auftritt. Beide Instrumente haben jedoch das gemeinsame Ziel, Finanzierungen zu erleichtern und Investitionssicherheit zu schaffen.
Fazit
Die Kreditgarantie ist ein wirkungsvolles Instrument, um Investitionen in Landwirtschaft und erneuerbare Energien abzusichern.
Sie stärkt das Vertrauen der Banken, erleichtert den Kreditzugang und senkt die Finanzierungskosten.
Damit wird sie zum Schlüssel für die Realisierung nachhaltiger Projekte im ländlichen Raum.
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